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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

  1. Zustandekommen von Verträgen
    Sämtliche Vertragsabschlüsse der Fitting Team Shopdesign GmbH erfolgen aufgrund nachstehender allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen.
    Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer Unternehmer werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Auftragsbestätigung
    Verträge mit der Fitting Team GmbH kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zu Stande. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
  3. Mahnkosten
    Für erste Mahnungen wird eine Mahnkostenpauschale von € 5,00 erhoben, es sei denn, dass bereits aufgrund eines Verzuges höherer Schaden geltend gemacht werden kann.
  4. Gefahrübergang, Versand und Transport
    Ware, die auf Wunsch des Käufers/Bestellers an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt wird, wird auf Gefahr des Bestellers versandt. Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers.
  5. Abtretungsverbot/Aufrechnungsverbot
    Forderungen gegen die Firma Fitting Team GmbH dürfen nicht abgetreten werden.
    Aufrechnungen gegen Forderungen der Fitting Team GmbH sind nur zulässig, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  6. Verschulden
    Die Firma Fitting Team Shopdesign GmbH haftet nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Fitting Team GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wird, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung, des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um die Erfüllung einer Kardinalpflicht.
  7. Abnahme
    Die Abnahme von Werken – soweit vereinbart auch die Teilabnahme – ist auf Verlangen der Firma Fitting Team Shopdesign GmbH, binnen 12 Tagen durchzuführen. Eine andere Frist kann vereinbart werden.
    Auf Verlangen der Firma Fitting Team Shopdesign GmbH sind die in sich abgeschlossenen Teile der Leistung besonders abzunehmen.
    Wird nach Fertigstellung des Werkes keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen, mit Ablauf von 14 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung.
    Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 14 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
    Der Abnahme steht es gleich, wenn der Unternehmer eine Fertigstellungsbescheinigung nach § 641 a BGB erteilt.
  1. Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche
    Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Fertigstellung / Lieferung des Werks geltend zu machen.
    Für die Rechtzeitigkeit dieser Mängelrügen kommt es auf die Absendung der Rüge an.
    Bei Mängeln kann der Besteller/Käufer zunächst nur Rechte auf Nacherfüllung/Nachbesserung geltend machen.
    Dem Besteller/Käufer bleibt vorbehalten bei Fehlschlagen der Nacherfüllung/Nachbesserung den Preis zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten.
  2. Abschlagszahlungen
    Die Firma Fitting Team Shopdesign GmbH kann von dem Besteller, für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten, vertragsmäßigen Leistungen verlangen.
    Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert sind.
  3. Kostenvoranschläge
    Kostenvoranschläge sind kostenpflichtig, wenn die Kostenverpflichtung in einer besonderen Vereinbarung getroffen wurde. Es kann vereinbart werden, dass vorgenannte Kostenvoranschläge auf den Werkpreis verrechnet werden.
  4. Zahlungsverzug
    Entgeltforderungen sind nach Rechnungsstellung sofort fällig.
    Werden Entgeltforderungen nicht 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt, so sind sie mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ein höherer Zins verlangt werden kann oder ein Zahlungsziel bestimmt wurde.
    Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen vom Tag der Rechnungsstellung angerechnet, gewährt die Firma Fitting Team 2 % Skonto auf den Nettorechnungspreis.
  5. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Sind die Vertragsparteien Kaufleute, so ist als Gerichtsstand der Sitz der Firma Fitting Team Shopdesign GmbH München vereinbart.
    Gleiches gilt für den Erfüllungsort.
  6. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne vorstehende Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Fall der Unwirksamkeit verpflichtet, eine Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.